Datenschutzrecht

Datenschutz ist kein Selbstzweck.

Das Grundrecht auf Datenschutz ist gewissermaßen ein Katalysator für andere Grundrechte. Die Motivation für Sorgfalt und Compliance im Datenschutz liegt im Idealfall im eigenen Anspruch, ein zuverlässiger Partner in der Geschäftswelt zu sein.

Die seit 2018 verbindliche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schiebt das Thema Datenschutz in der Praxis endgültig in den Compliance-Bereich, drohen doch Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des globalen Jahresumsatzes. Betriebe jeder Größe und jeder Branche sind gut beraten, sich mit der DSGVO vertraut zu machen.

Als Partner im network.fair.data biete ich folgende Leistungen im Bereich des Datenschutzrechts in Zusammenarbeit mit dem Research Institute an (Of-Counsel-Vereinbarung):

  • Beratung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen (zB Analyse von unternehmensinternen Prozessen/Produkten und Erarbeitung praktikabler Lösungen)
  • Erstellung von datenschutzrechtlichen Unterlagen (zB Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutz-Folgeabschätzungen)
  • Vertretung in datenschutzrechtlichen Verfahren vor der Datenschutzbehörde, Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof
  • Datenschutz- und Datensicherheits-Schulungen der/des Datenschutzbeauftragten oder für Mitarbeiter/innen