Aufenthalts- & Fremdenrecht

Sie wollen Asyl, ein Visum, eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder die Staatsbürgerschaft beantragen?

Sie haben das schon gemacht und warten bereits viel zu lange auf den Aufenthaltstitel??

Oder haben einen negativen Bescheid bekommen?

Droht sogar eine Abschiebung?

In diesem Bereich habe ich durch meine Ausbildung und die Tätigkeit für NGO’s eine besonders starke Verankerung.

Die unklaren Gesetze und die Behördenpraxis führen hier leider immer wieder zu Problemen, die mit entsprechender rechtlicher Expertise aber meist zu bewältigen sind.

In meiner Anwaltspraxis habe ich bereits die Beantragung sämtlicher Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karten erfolgreich unterstützt. Besonders wichtig ist die Wahl des passenden Antrags und berate ich Sie dabei gerne. Bei einer genauen Prüfung des Sachverhalts kann auch in – auf den ersten Blick – aussichtslosen Situationen geholfen werden.

Einen ersten Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel finden Sie hier:
oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt

Ein guter Überblick zu Rot-Weiß-Rot-Karten ist hingegen hier abrufbar:
migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung

Diese Links bieten freilich nur einen ersten Überblick. Jeder Fall ist anders gelagert. Die anwaltliche Beratung ist dabei eine wichtige Hilfestellung. Ich prüfe, ob wirklich alle Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte vorliegen. Und ich stelle sicher, dass der richtige Aufenthaltstitel gewählt wird. Dies kann viel Ärger im weiteren Verfahren ersparen.

Ich erarbeite und prüfe die Anträge samt aller Unterlagen für Sie und stehe Ihnen mit Stellungnahmen zur Seite. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit den Behörden für Sie, vertrete sie dort und bei den Gerichten. Wenn nötig ergreife ich auch Rechtsmittel und Beschwerden.

Häufig lohnt sich auch die Anrufung des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofes gegen negative Gerichtsentscheidungen. Tatsächlich weisen viele Gerichtsentscheidung, besonders im Bereich Asyl, Verfahrensfehler auf. Mit entsprechender Rechtskenntnis können diese jedoch erfolgreich geltend gemacht werden. So kann nachträglich doch noch Asyl oder ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Ich habe in diesem Bereich eine besonders hohe Erfolgsquote.