Drohen oder bestehen schon Exekutionsverfahren (Fahrnis- und/oder Gehaltsexekution)?
Drohen oder bestehen bereits Schuldübernahmen aus ehemaliger Selbständigkeit?
Haben Sie Angst den Briefkasten zu öffnen oder wenn es an der Tür läutet?
Oder öffnen Sie deswegen Ihre Post nicht mehr?
Dann wäre es zweckmäßig über die Einbringung eines Schuldenregulierungsverfahren – kurz Privatkonkurs – nachzudenken!
PRIVATKONKURS KURZ UND EINFACH ERKLÄRT:
Antragstellungen bei zuständigem Bezirksgericht
- Antrag auf Zahlungsplan: Gläubigern wird angemessene Quote in 60 bzw. 84 Monatsraten angeboten. Monatliche Rate hängt vom Einkommen bzw. Existenzminimum unter Berücksichtigung der allfälligen Sorgepflichten ab.
- Antrag auf Abschöpfungsverfahren (= Gehaltsexekution)
- mit 3 jährigem Tilgungsplan (Achtung befristet bis 2026)
- mit 5 jährigem Abschöpfungsplan
- Abgabe eine Vermögensverzeichnisses
Für weitere und detailliertere Auskünfte vereinbaren Sie eine Termin mit meiner Kanzlei!
Zu beachten ist, dass im Abschöpfungsverfahren auch mit einer Rückzahlungsquote von 0 % die Restschuldbefreiung erteilt werden kann, wenn sämtliche Regeln u.a. Nachweis des intensiven Bemühens einer angemessenen Tätigkeit, erfüllt wurden!
Information zum Abschluss
Nach Pensionierung meines Kollegen Dr. Michl Münzker habe ich seine laufenden Verfahren, seine Kontakte und Klientenempfehlungen sowie seine auf dieses Gebiet spezialisierte langjährige Mitarbeiterin übernommen, sodass ich die jahrzehntelang gewohnte Abwicklung der Privatinsolvenzen weiterhin garantieren kann und damit Ihre wirtschaftliche Wiedergeburt ermögliche.
Einen ersten Überblick über das gesamte Verfahren finden Sie unter den folgenden Links:
www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/privatkonkurs
www.wko.at/insolvenzrecht/privatinsolvenz-faq
www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/geld/privatkonkurs
www.ksv.at/insolvenz/wissen-ueber-privatinsolvenzen