Für die Verrechnung meiner Leistungen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Stundensatz
Grundsätzlich verrechne ich nach Stundensatz. Wenn ich nach Stundensatz verrechne, sind dadurch meine gesamten Leistungen abgegolten. - Rechtsanwaltstarif
Bei Gerichtsverfahren verrechne ich nach Rechtsanwaltstarif. Im Tarif ist die Entlohnung von Rechtsanwälten (u.a.) spezifisch für verschiedene Gerichtsverhandlungen festgelegt. Die konkreten Kosten richten sich nach dem Streitwert und der Länge des Verfahrens. - Pauschale
Alternativ kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Diese bietet sich vor allem dann an, wenn sich schon im Vorhinein gut abschätzen lässt, wie groß der Aufwand insgesamt sein wird. Dies kann etwa bei bestimmten Schriftsätzen oder Verträgen der Fall sein.
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Sie erhalten dabei eine erste rechtliche Beratung zu Ihrem Anliegen. Bitte verwenden Sie dazu das Kontaktformular.
Wenn Sie rechtschutzversichert sind, kläre ich gerne auf direktem Weg mit Ihrer Versicherung, ob ein bestimmter Fall gedeckt ist. Dazu benötige ich Ihre Versicherungspolizze.